Strukturen, Satzung, Mitgliedschaft

Wählergruppe Frauenliste Immenstadt

Die Frauenliste Immenstadt ist eine Wählergruppe. Darunter versteht man Gruppierungen, die zwar parteiähnlich, aber eben doch parteiunabhängig sind. Ein Unterschied ist, dass Parteien weitreichenderen formellen Vorgaben unterliegen. Parteien wird außerdem nachgesagt, dass sie eher ideologisch agieren als die Wählergruppen (das mag aber jede/r selber beurteilen). Was die Wahlen betrifft, sind die Vorgaben ohnehin gesetzlich geregelt (und zwar im „Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte“; oder kurz: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG). Vielleicht kann man sagen, dass Wählergruppen etwas weniger etabliert sind als Parteien. Bei den Kommunalwahlen treten alle als Listen an.

Vereinsähnliche Struktur mit Satzung

Über den Status als Wählergruppe hinaus hat sich die Frauenliste Immenstadt intern eine vereinsähnliche Struktur gegeben. Vereinsähnlich meint hier: Sie ist zwar nicht ins Vereinsregister eingetragen, agiert aber wie ein Verein: beispielsweise hat sie Mitglieder, eine Satzung und einen Vorstand. Damit haben wir ein transparentes Vorgehen, beispielsweise hinsichtlich der Entscheidungsfindung oder bezüglich der Vertretung der Frauenliste nach außen.

Unsere Satzung kann hier heruntergeladen werden.

Mitgliedschaft bei der Frauenliste Immenstadt

2023 gehören der Frauenliste Immenstadt ewas mehr als 20 Mitglieder an. Eine Mitgliedschaft bei der Frauenliste ist unabhängig von der Kandidatur bei Kommunalwahlen. Das heißt, nicht alle Mitglieder der Frauenliste Immenstadt treten bei Wahlen an.

Mitglied werden?

Hier ist unsere Beitragsordnung zu finden.

Unser Beitrittsformular gibt es hier.